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Anfrage: Hebammen: Einhaltung der Kostenneutralität bei Einführung eines neuen Tarifs

Geschäftsnummer:

23.3705

Eingereicht von:

Bircher Martina

Einreichungsdatum:

14.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Tarifvertrag; Bundesrat; Hebammen; Kostensteigerung; Franken; Tarifvertrags; Corona-Pandemie; Kontext; Zahlen; Kostenwachstum; Wäre; Krankenversicherer; Kostenneutralität; Taxpunktvolumen; Zurückgewiesen; Wiederholten; Beträgt; Milliarden; Franken; Interessant; Tiefen; Einstelligen; Prozentbereich; Toleranz-Korridor; Tardoc; Einzelleistungstarif; Tarmed; Tarifverträge; Aufgr; Hinblick

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Eingereichter Text

Neue Tarifverträge zwischen den Leistungserbringer und Krankenversicherer sind kostenneutral einzuführen (Art. 59c KVV). Dass die Kostenneutralität nicht immer erfüllt ist, zeigt die Kostenentwicklung bei den Hebammen nach Einführung des neuen Tarifs. Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat einen neuen Tarifvertrag zwischen den Krankenversicherern, dem Hebammenverband und den Geburtshäusern genehmigt. Dabei wurden die Wegentschädigungen für Hebammen und die Pauschalen für das Verbrauchsmaterial erhöht. Der neue Tarifvertrag ist per September 2020 in Kraft getreten und ist vorerst bis zum 30. Juni 2024 befristet. Aktuelle Zahlen aus dem Datenpool von Sasis deuten darauf hin, dass es zu einer hohen Kostensteigerung seit Einführung des neuen Tarifvertrags gekommen ist. Dies kann kaum mit der Corona-Pandemie erklärt werden, da auch der alte Tarifvertrag zumindest teilweise auch während der Corona-Pandemie gegolten hat. Vielmehr könnte es sein, dass mit den Änderungen nebst den höheren Tarifen auch ein Mengenwachstum stattgefunden hat. In absoluten Zahlen ist die Kostensteigerung zwar nicht sonderlich bemerkenswert, sprechen wir doch bei den Hebammen von Bruttoleistungen von rund 120 Millionen Franken für das Jahr 2021. Die enorme Kostensteigerung ist aber im Kontext mit dem neuen Einzelleistungstarif Tardoc besonders interessant, den der Bundesrat zum wiederholten Mal zurückgewiesen hat. Das Taxpunktvolumen beim heutigen Tarmed beträgt gut 12 Milliarden Franken. Alleine ein Kostenwachstum im tiefen einstelligen Prozentbereich - was mit dem derzeitigen Toleranz-Korridor möglich wäre - wäre gerade im heutigen Kontext und aufgrund des Volumens verheerend.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Hat der Bundesrat bezüglich Kostenwachstum infolge des neuen Hebammen-Tarifvertrags Kenntnis?

2. Wie lassen sich die Kostensteigerungen erklären?

3. Welche Schlüsse zieht der Bundesrat daraus im Hinblick auf 2024?

4. Könnte die vom Parlament beschlossene tarifpartnerschaftliche Kostensteuerung ein gangbarer Weg, um die Kostenneutralität einhalten zu können?

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Weitere Informationen


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